AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Die Texte, Entwürfe und Konzepte von Wortezauber/Rohita Bruckmann dürfen ohne die ausdrückliche Einwilligung von Wortezauber/Rohita Bruckmann weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Wortezauber/Rohita Bruckmann, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach der FFW-Honorarempfehlung (www.texterverband.de) übliche Vergütung als vereinbart.

1.2 Wortezauber/Rohita Bruckmann überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Wortezauber/Rohita Bruckmann und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.3 Wortezauber/Rohita Bruckmann hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Wortezauber/Rohita Bruckmann zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100 % der vereinbarten bzw. nach Wortezaubers/Rohita Bruckmanns geltendem Honorar. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadensersatzes entsprechend anzupassen.

1.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2. Vergütung

2.1 Die Anfertigung von Texten, Entwürfen und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Wortezauber/Rohita Bruckmann für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Erstellung von Kostenvoranschlägen, soweit sie über einfache Angebote hinausgehen.

2.2 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (Ziff. 1.2) abgegolten.

2.3 Werden die Texte, Entwürfe und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Wortezauber/Rohita Bruckmann berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch Wortezaubers/Rohita Bruckmanns bleibt hiervon unberührt.

3. Fälligkeit der Vergütung

3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung zu zahlen. Wortezauber/Rohita Bruckmann ist berechtigt, bis zu 30 % der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach dem Zeitaufwand entsprechend Wortezaubers/Rohita Bruckmanns geltendem Honorar gesondert berechnet.

4.2 Wortezauber/Rohita Bruckmann ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Wortezauber/Rohita Bruckmann entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung Wortezauber/Rohita Bruckmann abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Wortezauber/Rohita Bruckmann im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 An Entwürfen, Texten und Konzepten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Wortezauber/Rohita Bruckmann Korrekturmuster vorzulegen.

6.2 Die Produktionsüberwachung durch Wortezauber/Rohita Bruckmann erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.

6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Wortezauber/Rohita Bruckmann 1-5 einwandfreie Belege unentgeltlich. Wortezauber/Rohita Bruckmann ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

7. Haftung

7.1 Wortezauber/Rohita Bruckmann haftet für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.2 Wortezauber/Rohita Bruckmann verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszsuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet Wortezauber/Rohita Bruckmann für ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen beruhen, oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.3 Sofern Wortezauber/Rohita Bruckmann notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Wortezauber/Rohita Bruckmann. Wortezauber/Rohita Bruckmann haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Wortezauber/Rohita Bruckmann auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

7.4 Wortezauber/Rohita Bruckmann lässt vor der Veröffentlichung die Texte und Entwürfe vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formelle Richtigkeit der Texte und Entwürfe auf den Auftraggeber über.

7.5 Wortezauber/Rohita Bruckmann übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte und Werke. Wortezauber/Rohita Bruckmann haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeit.

7.6 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei Wortezauber/Rohita Bruckmann geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Wortezaubers/Rohita Bruckmanns oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung Wortezaubers/Rohita Bruckmanns oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption, Entwurf und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Wortezauber/Rohita Bruckmann behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Wortezauber/Rohita Bruckmann eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Wortezauber/Rohita Bruckmann übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Wortezauber/Rohita Bruckmann von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort ist die Stadt Köln. Gerichtsstand: Köln

9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 04.04.2011

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